Besondere Hinweise an Mieter und Benutzer für Ihre Veranstaltungen in der Grillhütte des MGV Langenstein

Wegen massiver Lärmbelästigungen durch verstärkte Tonwiedergabegeräte mit Lautsprecherboxen bei diversen Veranstaltungen, sind bei der Stadtverwaltung in Kirchhain wiederholt Beschwerden eingegangen.

Der Magistrat der Stadt Kirchhain weist daher mit Nachdruck auf folgende Reglung hin:

Gemäß den Regeln der TA LÄRM, ist bei Veranstaltungen jeglicher Art, die Lautstärke nach 22:00 Uhr so zu wählen, dass die angrenzende Nachbarschaft keiner Lärmbelästigung unterzogen wird ( bei An-und Abfahrt sowie durch Unterhaltungsmusik) Die Ausnahme der sogenannten einmaligen Lärmbelästigung pro Jahr wird an der Grillhütte durch den MGV jeweils am 30. April selbst in Anspruch genommen.

Der MGV macht noch einmal darauf aufmerksam, dass schon im Merkblatt mit den Hinweisen zur Grillhüttenvermietung und im Mietvertrag selbst, auf die Unterlassung von Lärmbeeinträchtigungen hingewiesen ist. Jeder Benutzer verpflichtet sich, mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, von den Inhalten beider Schriften Kenntnis genommen zu haben. Bei Verstößen gegen die vorgegebenen Regeln, besteht für alle Mieter die Gefahr, dass ohne jede Vorwarnung die nächste Polizeidienststelle informiert werden kann, um die Veranstaltung zu prüfen und gegebenenfalls bei Unstimmigkeiten zu beenden.

Das Merkblatt und der Mietvertrag liegen beim Ordnungsamt der Stadt Kirchhain inhaltlich vor.

Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Regelung und trotzdem eine unterhaltsame Veranstaltung.

Der Vorstand des MGV Langenstein

Rainer Kraft, 1.Vorsitzender

 

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